AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

A. Ausrüstungsverleih:

 

I. Geltungsbereich

Verträge von SPORTIQUE, vertreten durch den Inhaber Rudi Salger (im weiteren Text als Vermieter bezeichnet), die mit Dritten (nachfolgend als „Mieter“ bezeichnet) zur Vermietung von Ski- und Snowboard-Ausrüstung, sowie Zubehör zustande kommen, werden nur unter den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart.
Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden. 

 

 

 

II. Übergabe der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache bei Übergabe auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen.
Hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, so ist er verpflichtet, die Mängel zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Während der Mängelbeseitigung ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit. Sofern der Vermieter die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Mieter Herabsetzung des Mietzinses oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Der Mieter hat bei Abholung der Mietsache einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) und soweit vorhanden die Buchungsbestätigung vorzulegen. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass von seinem Lichtbildausweis eine Kopie gefertigt wird. Die Kopie wird nach Abschluss des Verleihvorganges dem Mieter ausgehändigt oder vernichtet.
Ein Umtausch der Mietsache ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich. Entscheidet sich der Mieter für eine höhere / teurere Kategorie, so hat er den entsprechenden Aufpreis zu zahlen. Bei der Entscheidung für eine niedrigere / preisgünstigere Kategorie erfolgt keine Erstattung.

 

III. Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die Mietsache beim Vermieter abgeholt wird bzw. der Vermieter die Mietsache übergibt.  Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer. Die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters an der dafür vorgesehenen Rückgabestationen erfolgen.
Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben, ist je angefangenen Tag eine volle Tagesmiete an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.
Die Rückgabe der Mietsache hat am letzten Tag der vereinbarten Mietdauer vor Geschäftsschluss zu erfolgen. Im Falle einer vereinbarten Mietverlängerung wird zusätzlich zur vereinbarten Miete die Differenz zwischen der tatsächlich in Anspruch genommenen und der ursprünglich vereinbarten Mietdauer berechnet. Hierbei gelten die aktuellen Mietpreise.

 

IV.Kündigung, Rücktritt                                                                                                                                                                                                                                    
1. Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit. Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Abholtermin, bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Insbesondere berechtigten schlechte Witterungsbedingungen oder andere Behinderungen, die nicht im Machtbereich des Vermieters liegen, nicht zur Kündigung
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind insbesondere Krankheit bzw. Unfall des Mieters oder auch ein Todesfall naher Angehöriger bzw. Mitreisender des Mieters.Eine Kündigung ist dem Vermieter unverzüglich unter Vorlage geeigneter Dokumente anzuzeigen. Bei Verletzung oder Erkrankung des Mieters während des Mietzeitraums ist eine Rückerstattung der Miete nur dann möglich, wenn die Mietsachen unverzüglich an den Vermieter zurückgegeben werden und zudem ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Der Vermieter wird die anteilige Miete ab Ausstellungsdatum des ärztlichen Attests an den Mieter zurückerstatten.
3. Sofern der Mieter die Mietsache verspätet oder gar nicht abholt, ist eine Erstattung der Miete ausgeschlossen. Gleiches gilt bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache durch den Mieter. 

 

 

 

V. Haftung und Pflichten des Mieters

Der Mieter ist für die Dauer des vereinbarten Mietzeitraums für die Mietsache verantwortlich, er hat sie daher gemäß ihrer Funktion und Einsatzbedingungen sorgfältig zu benutzen. Der Mieter hat die Mietsache jederzeit in geeigneter Weise vor Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu schützen. Bei Diebstahl ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich und persönlich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten und den Vermieter hiervon unter Vorlage des polizeilichen Aktenzeichens umgehend zu unterrichten.
Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten. Bei Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert.
Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und diesen unverzüglich schriftlich zu informieren. 

 

VI. Haftung und Pflichten des Vermieters

1. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
2. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen.
Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seiner Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadensersatzhaftung des Vermieters gelten nicht bei Schäden an Körper, Gesundheit oder Verlust des Lebens.
3. Weist die Mietsache bereits bei der ersten Entgegennahme durch den Mieter einen Mangel auf, so hat der Vermieter den Mangel zu beheben oder die Mietsache auszutauschen. 

 

VII.     Versicherungsoption

1. Der Mieter hat die Möglichkeit, die Mietsache gegen Beschädigung zu versichern.
Die Kosten dieser Versicherung sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
2. Im Falle einer Beschädigung der Mietsache hat der Mieter diese unverzüglich dem Vermieter zurückbringen

 

VIII.     Reservierungen/Stornogebühren

Der Vermieter nimmt Reservierungen persönlich, über Telefon und via Internet entgegen. Jede Reservierung bedarf der ausdrücklichen Bestätigung.
Reservierungen sind für den Mieter verbindlich. Falls der Mieter aus persönlichen Gründen von der Reservierung Abstand nehmen möchte und dies nicht rechtzeitig, mindestens drei Tage vor dem Abholtermin anzeigt, ist er zur Zahlung von 20% des Mietpreises verpflichtet.

VIII. Preise, Zahlung, Verzugsfolgen 

Alle Preise in der aktuellen Preisliste sind in der Währung Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Der Mietpreis für die vereinbarte Mietdauer ist im Voraus bei Übergabe der Mietgegenstände zu bezahlen. Der Mietpreis berechnet sich, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird, grundsätzlich nach Tagen, wobei angebrochene oder volle Tage sowie Sonn- und Feiertage voll berechnet werden. Ausgenommen hiervon sind gesondert ausgewiesene Angebote.

 

IX. Persönliche Daten
Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter personenbezogene Daten wie Name, Anschrift aus dessen Personalausweis notiert bzw. eine Fotokopie des Ausweises anfertigt und die erhobenen Daten zur eigenen Verwendung speichert. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt nicht, 

X. Allgemeines
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam bzw. haben nur Gültigkeit, wenn Sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt sind. Auch wenn einzelne Punkte der allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein sollten, bleibt der geschlossene Mietvertrag im Übrigen verbindlich.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Vermieters. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für diesen Ort zuständige Amtsgericht. (Kempten)

 

B. Sonderbedingungen für Ski- und Snowboardkurse

 

1. Anmeldung

Die Anmeldung kann schriftlich, persönlich oder telefonisch erfolgen. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Durch die Anmeldung werden unsere Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Vertrag wird gültig, wenn dem Anmeldenden die schriftliche Bestätigung zugegangen ist, bzw. wenn bei telefonischer Anmeldung eine mündliche Zusage erfolgt. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, werden Sie in der Bestätigung darauf hingewiesen. Erfolgt innerhalb von 3 Tagen kein Widerspruch, gelten die beschriebenen Vereinbarungen.


2. Zahlung

Für von Sportique veranstaltete Programme gelten folgende Zahlungsbedingungen:

a) Die Gebühr für Ski- und Snowboardkurse ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Die Bezahlung kann durch Überweisung, Lastschrift oder bar erfolgen. In jedem Fall ist die Gebühr vor Kursbeginn zu bezahlen, ansonsten ist keine Teilnahme am Kurs möglich.

b) Bei Reiseveranstaltungen gelten die Vorgaben auf der Buchungsbestätigung oder des Reiseveranstalters.

c) Die Liftgebühren sind zusätzlich zu entrichten.


3. Rücktritt / Stornogebühren

Für von Sportique veranstaltete Programme gelten folgende Rücktrittsbedingungen:

a) Bei einer Absage für eine Veranstaltung sind Stornokosten fällig:
- bis 7 Tage vor Kursbeginn 30 %,
- bis 3 Tage vor Kursbeginn 50 %,
- danach 100 % der Rechnungssumme.

b) Bei einer Absage wegen Krankheit wird gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes die Skikursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr (25 € pro Person) erstattet. Ebenfalls erstattet werden die Gebühren für eine gebuchte Leihausrüstung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr (15 € pro Person). Nicht erstattet werden Fremdkosten (z.B. Buskosten).

c) Bei entschuldigtem Fernbleiben kann die ausgefallene Kurszeit im Laufe der Wintersaison oder mit Gutschrift in der folgenden Saison nachgeholt werden.

d) Bei unentschuldigtem Fernbleiben ist die gesamte Rechnungssumme zu entrichten.

e) Bei einer Umbuchung auf einen anderen Kurs im laufenden Winter werden keine Gebühren fällig.

 


4. Mindestteilnehmer

a) Alle Kurse und Veranstaltungen sind auf Mindestteilnehmer abgestimmt. Wird die vorgegebene Teilnehmerzahl nicht erreicht, ist Sportique berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Für diesen Fall werden alle geleisteten Zahlungen rückerstattet.

b) Bei Gruppenkursen wird bei einer Teilnehmerzahl von weniger als vier Personen bei gleichbleibender Gebühr die Kurszeit reduziert.


5. Programmabweichungen

Soweit Sportique Veranstalter ist, sind wir berechtigt, das Programm aus Gründen der Sicherheit oder schlechter Witterung abzuändern, zu unterbrechen oder abzusagen. Eine anteilsmäßige Rückerstattung kann über eine Gutschrift erfolgen.


6. Besonderheiten  

Die Teilnehmer an unseren Veranstaltungen bzw. deren Erziehungsberechtigte erklären sich damit einverstanden, dass Fotoaufnahmen vom Skikursbetrieb der Skischule Sportique zu Lehr- und Ausbildungszwecken und für die Dokumentation der Skischule Sportique verwendet werden dürfen.


7. Haftung

Wir haften als Veranstalter für die Programmvorbereitung und -durchführung wie ein ordentlicher Kaufmann. Falls wir fremde Leistungen vermitteln, so haften wir nur für die Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Dieser Umstand wird in der Ausschreibung ausdrücklich benannt.

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein, tritt an Stelle dieser eine Bestimmung, die der gewollten Bestimmung sachlich und rechtlich so nahe wie möglich kommt. Sofern Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen festgestellt werden sollte, betrifft dies nicht die Gültigkeit und Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieser AGB.

 

Ski und Snowboard SPORTIQUE

Bleiben Sie mit uns in Verbindung

  • Facebook
  • Instagram
  • Zum Newsletter anmelden
  • Partner
  • Skischule